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   LAG Sachsen-Anhalt, 07.03.2013 - 3 Sa 258/11   

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LAG Sachsen-Anhalt, 07.03.2013 - 3 Sa 258/11 (https://dejure.org/2013,51290)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07.03.2013 - 3 Sa 258/11 (https://dejure.org/2013,51290)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07. März 2013 - 3 Sa 258/11 (https://dejure.org/2013,51290)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 767/06

    Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Branchenwechsel

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 07.03.2013 - 3 Sa 258/11
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (4 AZR 767/06 und 4 AZR 787/07) handele es sich bei der individualrechtlichen Bezugnahme auf einen Tarifvertrag um eine einzelvertragliche Regelung von Arbeitsbedingungen.

    Denn nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird die Wirkung einer Bezugnahmeklausel nicht dadurch berührt, dass der in Bezug genommene Tarifvertrag noch aus einem weiteren rechtlichen Grund für das Arbeitsverhältnis der Parteien maßgebend ist (BAG vom 29.08.2007 - 4 AZR 767/06 - aaO (zu I 4 der Gründe)).

    Dieses Verhältnis ist nach Maßgabe des Günstigkeitsprinzips des § 4 Abs. 3 TVG zu lösen (BAG vom 29.08.2007 - 4 AZR 767/06 -, AP Nr. 61 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).

  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 290/10

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Eingruppierung einer

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 07.03.2013 - 3 Sa 258/11
    Wenn die Arbeitsvertragsparteien der Tarifgebundenheit des Arbeitgebers besondere Bedeutung beimessen wollen, muss dies grundsätzlich im Vertragstext Niederschlag finden oder auf sonstige Weise Gegenstand der arbeitsvertraglichen Einigung geworden sein (BAG vom 16.05.2012 - 4 AZR 290/10 -, ZTR 2012, 707-711).

    Insbesondere dieser Zusatz verdeutlicht den Willen der Arbeitsvertragsparteien, eine dynamische Verweisung auf die aufgeführten Tarifverträge herbeizuführen (BAG vom 19.10.2011 - 4 AZR 811/09 - Rn. 21, zitiert nach Juris; BAG vom 19.09.2007 - 4 AZR 710/06 - Rn. 22, AP Nr. 54 zu § 133 BGB; BAG vom 16.05.2012 - 4 AZR 290/10 - aaO).

    Denn dieser Wortlaut bezieht sich, wie das Wort "außerdem" deutlich macht, auf solche "sonstigen einschlägigen" Tarifverträge, die regelmäßig neben dem TVöD gelten und nicht auf Tarifverträge, die von anderen Tarifvertragsparteien abgeschlossen, dieselben Bereiche an Stelle des TVöD regeln (vgl. BAG vom 16.05.2012 - 4 AZR 290/10 - Rn. 31, aaO; BAG vom 22.10.2008 - 4 AZR 784/07 - Rn. 20, aaO).

  • ArbG Magdeburg, 18.05.2011 - 7 Ca 2867/10

    Feststellungsklage - dynamische Bezugnahmeklausel

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 07.03.2013 - 3 Sa 258/11
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 18. Mai 2011 - 7 Ca 2867/10 E - wird.

    Von der weiteren Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG abgesehen und auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 18. Mai 2011 - 7 Ca 2867/10 E - (S. 2 bis 4 des Urteils = Bl. 89 bis 91 d. A.) verwiesen.

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 07.03.2013 - 3 Sa 258/11
    Dabei ist vom Wortlaut auszugehen, aber zur Ermittlung des wirklichen Willens der Parteien sind auch die außerhalb der Vereinbarung liegenden Umstände einzubeziehen, soweit sie einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (u. a. BAG vom 18.042007 - 4 AZR 652/05 -, AP Nr. 53 zu § 1 TVG Bezugnahme auf einen Tarifvertrag).

    Lediglich wenn von den Parteien weitere Tatsachen vorgetragen werden oder sonst ersichtlich sind, die Zweifel an der wortgetreuen Auslegung der Vertragsklausel begründen können, weil sie für beide Seiten erkennbar den Inhalt der jeweils abgegebenen Willenserklärung in einer sich im Wortlaut nicht niederschlagenden Weise beeinflusst haben, besteht Anlass, die Wortauslegung in Frage zu stellen (BAG vom 18.04.2007 - 4 AZR 652/05 -, aaO; BAG vom 22.10.2008 - 4 AZR 793/07 - AP Nr. 67 zu § 1 TVG Bezugnahme auf einen Tarifvertrag, BAG vom 22.04.2009 - 4 ABR 14/08 - zitiert nach Juris).

  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Rechtsprechungsänderung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 07.03.2013 - 3 Sa 258/11
    Im Verhältnis zu den arbeitsvertraglichen Regelungen muss, auch wenn diese tarifvertragliche Bestimmungen zum Gegenstand machen, dann auch das tarifliche Günstigkeitsprinzip gelten (vgl. BAG vom 07.07.2010 - 4 AZR 549/08 - Rn.76, zitiert nach Juris).
  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 07.03.2013 - 3 Sa 258/11
    Denn das Bundesarbeitsgericht habe seine Rechtsprechungsänderung bereits in der Entscheidung vom 14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 - angekündigt gehabt und der Arbeitsvertrag der Parteien sei danach abgeschlossen worden.
  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07

    Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 07.03.2013 - 3 Sa 258/11
    Denn dieser Wortlaut bezieht sich, wie das Wort "außerdem" deutlich macht, auf solche "sonstigen einschlägigen" Tarifverträge, die regelmäßig neben dem TVöD gelten und nicht auf Tarifverträge, die von anderen Tarifvertragsparteien abgeschlossen, dieselben Bereiche an Stelle des TVöD regeln (vgl. BAG vom 16.05.2012 - 4 AZR 290/10 - Rn. 31, aaO; BAG vom 22.10.2008 - 4 AZR 784/07 - Rn. 20, aaO).
  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 710/06

    Vertragsauslegung - Statische oder dynamische Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 07.03.2013 - 3 Sa 258/11
    Insbesondere dieser Zusatz verdeutlicht den Willen der Arbeitsvertragsparteien, eine dynamische Verweisung auf die aufgeführten Tarifverträge herbeizuführen (BAG vom 19.10.2011 - 4 AZR 811/09 - Rn. 21, zitiert nach Juris; BAG vom 19.09.2007 - 4 AZR 710/06 - Rn. 22, AP Nr. 54 zu § 133 BGB; BAG vom 16.05.2012 - 4 AZR 290/10 - aaO).
  • BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08

    Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 07.03.2013 - 3 Sa 258/11
    Lediglich wenn von den Parteien weitere Tatsachen vorgetragen werden oder sonst ersichtlich sind, die Zweifel an der wortgetreuen Auslegung der Vertragsklausel begründen können, weil sie für beide Seiten erkennbar den Inhalt der jeweils abgegebenen Willenserklärung in einer sich im Wortlaut nicht niederschlagenden Weise beeinflusst haben, besteht Anlass, die Wortauslegung in Frage zu stellen (BAG vom 18.04.2007 - 4 AZR 652/05 -, aaO; BAG vom 22.10.2008 - 4 AZR 793/07 - AP Nr. 67 zu § 1 TVG Bezugnahme auf einen Tarifvertrag, BAG vom 22.04.2009 - 4 ABR 14/08 - zitiert nach Juris).
  • BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 179/10

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Umwandlung der Deutschen

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 07.03.2013 - 3 Sa 258/11
    Die Klage ist als sog. Elementenfeststellungsklage nach § 256 ZPO zulässig (u. a. BAG vom 14.12.2011 - 4 AZR 179/10 - Rn. 16, zitiert nach Juris; BAG vom 22.10.2008 - AZR 784/07 - Rn. 11, AP Nr. 66 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).
  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 793/07

    Auslegung einer nach dem 31. Dezember 2001 einzelvertraglich vereinbarten

  • BAG, 19.10.2011 - 4 AZR 811/09

    Gleichstellungsabrede - Abgrenzung "Altvertrag/Neuvertrag

  • BAG, 26.08.2015 - 4 AZR 719/13

    Elementenfeststellungsklage - Auslegung einer arbeitsvertraglichen

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 7. März 2013 - 3 Sa 258/11 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
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